Geben Sie hier die Umsatzsteuer-Identifikationsnummern (UID-Nummer) oder Steuernummer Ihrer in anderen Mitgliedstaaten gelegenen Betriebsstätten an. Eine Betriebsstätte ist eine solche, die einen hinreichenden Grad an Beständigkeit sowie eine Struktur aufweist, die es ihr von der personellen und technischen Ausstattung her erlaubt, Dienstleistungen zu empfangen und zu verwenden oder auszuführen. Eine UID-Nummer alleine ist nicht ausreichend um als Betriebsstätte qualifiziert zu werden.
Geben Sie hier zudem die UID-Nummer oder Steuernummer an, die Ihnen von Abgangsländern in denen Sie keine Betriebsstätte haben für Ihre Warenlieferungen erteilt wurde, oder - falls keine dieser Nummern vorhanden ist - das Abgangsland der Warenlieferung selbst. Ein Abgangsland ist ein EU Mitgliedstaat aus dem Sie Waren an andere EU-Mitgliedstaaten liefern.
Für Zwecke der über dieses Portal einzureichenden Umsatzsteuererklärungen ist die von einem Mitgliedstaat erteilte UID-Nummer, für die von diesem Mitgliedstaat aus erbrachten Dienstleistungen oder Warenlieferungen, anzugeben. Sofern in einem Mitgliedstaat keine UID-Nummer erteilt wurde, ist subsidiär die von diesem Mitgliedstaat erteilte nationale Steuernummer anzugeben.
Weitere Informationen finden Sie auf www.usp.gv.at
Anschrift der Betriebsstätte bzw. des Lagers im Abgangsland